Dieser Beitrag aus aktuellem Anlass, weil das Thema Eigenmietwert in der Politik immer wieder diskutiert wird.
Dazu ganz besonders, weil wir in der Schweiz 2025 eventuell sogar darüber abstimmen dürfen.
Dabei stellen wir fest, dass den Meisten die wahren Inhalte, Grössenordnungen und Zusammenhänge gar nicht wirklich bekannt.
Darum die nachfolgende Zusammenstellung.
Der Eigenmietwert in der Schweiz ist ein fiktiver Mietwert, der den Wohnwert einer selbst bewohnten Immobilie darstellen soll und der vor allem als Einkommen versteuert werden muss.
Beispiel: Wer eine 4-Zimmer Wohnung besitzt und selber bewohnt, der sei gegenüber einem normalen Mieter im Vorteil, so sagt es die Politik, da er keine Miete bezahlen muss. Also soll so ein Eigentümer einen Ausgleich bezahlen. Und dieser Ausgleich wird ermittelt, indem die Steuerämter jedem Eigentümer pro m2 Wohnfläche seinen sog. Eigenmietwert errechnen, im Falle einer durchschnittlichen 4-Zimmer-Wohnung in einer durchschnittlichen Gemeinde könnte das zum Beispiel ein Eigenmietwert von 16’000,- Franken sein. Diese 16’000,- Franken müssen dann in der Steuererklärung zum normalen Einkommen dazugezählt werden, und daraus dann eine höhere Einkommenssteuer. Besserverdiener bezahlen also für eine gleiche Wohnung sogar mehr als Kleinverdiener, da deren Grenzsteuersätze unterschiedlich sind.
Klingt kompliziert. Ist es auch. Dafür hat man Eigentümern die Erleichterung eingebaut, dass Hypothekarzinsen und gewisse Unterhaltskosten im entsprechenden Jahr vom Einkommen abgezogen werden dürfen, was die Einkommenssteuer wieder etwas senkt.
Vorteile die man mit dem Eigenmietwert angestrebt hat:
Nachteile die man mit dem Eigenmietwert in Kauf genommen hat:
Meinungen zum Eigenmietwert:
Dieses künstliche und weltweit einzigartige Schweizer Konstrukt des Eigenmietwertes ist hingegen unterdessen derart weit mit anderen Steuerzuschlägen und -abzügen verflochten, dass eine einfache Abschaffung vermutlich gar nicht möglich ist. Umgekehrt ist ein Verbleib beim Eigenmietwert einen immer weniger erklärbaren Zustand darstellt, immer weniger fair, und mit Blick auf all die noch kommenden Investitionsbedürfnisse (nur schon die Stichworte Heizungswechsel, Gebäudeisolation und Eigenstromproduktion) auch immer mehr hinderlich.
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Mit diesem Link geht es zur neuesten Stellungnahme 2025-HEV-Eigenmietwert
Redaktionelles: David & Yvette Zumsteg sind Gründer und Inhaber der Dalpont Immobilien GmbH. Zusammen greifen sie auf mehr als 30 Jahre persönliche Bau- und Immobilienpraxis zurück. Hinzu kommt, dass der VR Präsidenten, als lic. oec. HSG und als aktives wie auch ehemaliges Mitglied diverser Unternehmen im Bereich Energie & Infrastruktur, eine profunde Kenntnis aufweist auch im erweiterten Kontext rund um Bauen, Liegenschaften und Immobilien.
Dieser Beitrag aus aktuellem Anlass, weil das Thema Eigenmietwert in der Politik immer wieder diskutiert wird.
Dazu ganz besonders, weil wir in der Schweiz 2025 eventuell sogar darüber abstimmen dürfen.
Dabei stellen wir fest, dass den Meisten die wahren Inhalte, Grössenordnungen und Zusammenhänge gar nicht wirklich bekannt.
Darum die nachfolgende Zusammenstellung.
Der Eigenmietwert in der Schweiz ist ein fiktiver Mietwert, der den Wohnwert einer selbst bewohnten Immobilie darstellen soll und der vor allem als Einkommen versteuert werden muss.
Beispiel: Wer eine 4-Zimmer Wohnung besitzt und selber bewohnt, der sei gegenüber einem normalen Mieter im Vorteil, so sagt es die Politik, da er keine Miete bezahlen muss. Also soll so ein Eigentümer einen Ausgleich bezahlen. Und dieser Ausgleich wird ermittelt, indem die Steuerämter jedem Eigentümer pro m2 Wohnfläche seinen sog. Eigenmietwert errechnen, im Falle einer durchschnittlichen 4-Zimmer-Wohnung in einer durchschnittlichen Gemeinde könnte das zum Beispiel ein Eigenmietwert von 16’000,- Franken sein. Diese 16’000,- Franken müssen dann in der Steuererklärung zum normalen Einkommen dazugezählt werden, und daraus dann eine höhere Einkommenssteuer. Besserverdiener bezahlen also für eine gleiche Wohnung sogar mehr als Kleinverdiener, da deren Grenzsteuersätze unterschiedlich sind.
Klingt kompliziert. Ist es auch. Dafür hat man Eigentümern die Erleichterung eingebaut, dass Hypothekarzinsen und gewisse Unterhaltskosten im entsprechenden Jahr vom Einkommen abgezogen werden dürfen, was die Einkommenssteuer wieder etwas senkt.
Vorteile die man mit dem Eigenmietwert angestrebt hat:
Nachteile die man mit dem Eigenmietwert in Kauf genommen hat:
Meinungen zum Eigenmietwert:
Dieses künstliche und weltweit einzigartige Schweizer Konstrukt des Eigenmietwertes ist hingegen unterdessen derart weit mit anderen Steuerzuschlägen und -abzügen verflochten, dass eine einfache Abschaffung vermutlich gar nicht möglich ist. Umgekehrt ist ein Verbleib beim Eigenmietwert einen immer weniger erklärbaren Zustand darstellt, immer weniger fair, und mit Blick auf all die noch kommenden Investitionsbedürfnisse (nur schon die Stichworte Heizungswechsel, Gebäudeisolation und Eigenstromproduktion) auch immer mehr hinderlich.
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Redaktionelles: David & Yvette Zumsteg sind Gründer und Inhaber der Dalpont Immobilien GmbH. Zusammen greifen sie auf mehr als 30 Jahre persönliche Bau- und Immobilienpraxis zurück. Hinzu kommt, dass der VR Präsidenten, als lic. oec. HSG und als aktives wie auch ehemaliges Mitglied diverser Unternehmen im Bereich Energie & Infrastruktur, eine profunde Kenntnis aufweist auch im erweiterten Kontext rund um Bauen, Liegenschaften und Immobilien.